Die LEADER-Förderung ist ein zweistufiges Verfahren. D.h. nach Auswahl im Vorstand der LAG, welcher das Vorhaben auf die inhaltliche Passfähigkeit anhand feststehender Auswahlkriterien beurteilt, ist im Anschluss ein Förderantrag an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier einzureichen, die den Antrag formal prüft. Es wird eine anteilige Förderung gewährt von 30% bis max. 80% der förderfähigen Kosten – maxima150.000 EURO . Der Fördersatz richtet sich nach dem Status des/der Projektträger/in. Grundsätzlich sind alle öffentlichen, privaten und gemeinnützige Organisationen sowie Privatpersonen antragsberechtigt. Projekte können sich über mehrere Jahre erstrecken.
Ein Förderaufruf erfolgt zweimal jährlich.