Verlängerung des 6. Förderaufrufs FLLE 2.0!

Gute Neuigkeiten, es gibt weiterhin die Möglichkeit zur Projektförderung im Rahmen des LEADER-Ansatzes: „Innenstädte der Zukunft“, „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“.

Der bereits laufende 6. Förderaufruf FLLE 2.0 wurde bis Sommer 2023 verlängert. Bis zum 30. Juni 2023 können Förderanträge eingereicht werden. Die Fördervoraussetzungen bleiben dabei unverändert.

Insgesamt zur Verfügung stehen für das Haushaltsjahr 2023 4,5 Mio. Euro (3 Mio. GAK-Kassenmittel 2023 sowie 1,5 Mio. ELER Restmittel aus dem Themenbereich „Innenstädte der Zukunft“).

 

„Kleinstunternehmen der Grundversorgung“: Hier können eigenständige Kleinstunternehmer mit weniger als 10 Mitarbeitern einen Zuschuss von bis zu 200.000 Euro (40%) für langlebige Wirtschaftsgüter, projektbezogene Beratungsleistungen oder Leistungen von Ingenieuren oder Architekten bekommen.

 

„Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“: Gemeinden, Verbände, Zusammenschlüsse und Einzelpersonen können Zuschüsse für den Kauf bzw. die Investition in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen, damit verbundene konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen oder Architekten- bzw. Ingenieurskosten erhalten. Die maximale Zuwendung ist auf 0,5 Mio. Euro pro Vorhaben begrenzt (max. 70% für Gemeinden und weitere gemeinnützige juristische Personen und max. 30% für natürliche Personen, Personengesellschaften etc.).

 

„Innenstädte der Zukunft“: Seit 2017 unterstützt dieser Themenbereich explizit kleinere Städte und Mittelzentren darin eine positive Entwicklung der Zentren und Ortskerne im ländlichen Raum zu bewirken. Besonderes Augenmerk liegt auf der Umnutzung von Leerstand sowie der Aufwertung von Plätzen. Ziel ist es lebenswerte Stadt- und Ortskerne mit einer attraktiven Mischung aus Wohnen, Kultur, Arbeit und Freizeit sowie gesellschaftlichem Miteinander zu schaffen. Anträge können von natürlichen Personen und Personengesellschaften sowie von juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts gestellt werden. Mit dieser Förderung können Maßnahmen in kleinen Städten und Kommunen bis max. 30.000 Einwohner umgesetzt werden.

 

Für Fragen zum Förderaufruf steht Ihnen das Regionalmanagement gerne zur Verfügung!